Aufgrund der aktuellen Epidemie-Lage haben die kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) den Weg für eine telefonische Krankmeldung frei gemacht. Vorerst bis Ende März kann bei leichten Erkrankungen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zu einer 1 Woche Dauer auch nach telefonischem Arztgespräch ausgestellt werden.
Wir bitten daher darum, dass Sie sie sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen, wenn sie lediglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen oder eine Verlängerung einer bestehenden AU notwendig ist. Haben Sie dafür Verständnis, dass eine längere Arbeitsunfähigkeit weiterhin nur nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt möglich ist.