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Neuigkeiten aus der Praxis

An dieser Stelle halten wir sie regelmäßig mit Neuigkeiten aus unserer Praxis auf dem Laufenden.

Check-up Untersuchung der Krankenkassen nur noch alle 3 Jahre


15. April 2019, Allgemein

Das Intervall zur Durchführung eines Gesundheitschecks im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurde nun von 2 auf 3 Jahre verlängert. Das bedeutet, dass nur noch alle 3 Jahre eine Check-Up Untersuchung durchgeführt werden kann.

Der Leistungsinhalt wurde dabei gesteigert und umfasst neben der Erhebung der Krankengeschichte und Fragen zu Vorerkrankungen und Erkrankungen innerhalb der Familie auch die Überprüfung des Impfstatus sowie eine körperliche Untersuchung einschließlich Blutdruckmessung. Die Laboruntersuchung umfasst die Bestimmung von Gesamtcholesterin, HDL und LDL sowie nüchtern Blutzucker. Außerdem wird noch eine Urinuntersuchung durchgeführt.

Übergangsregelgung

Für alle Patienten, die 2017 zuletzt eine Check-Up Untersuchung durchgeführt haben, gibt es eine Übergangsregelung bis zum 30.09.2019. Bis zu diesem Datum gilt noch die alte 2 Jahresfrist.

Check-Up für 18-34 Jährige

Patienten im Alter von 18 bis 34 Jahre können erstmals einmalig in dieser Altersgruppe eine Check-Up Untersuchung kostenfrei durchführen. Hier entfallen jedoch die Laborbestimmung und Urinuntersuchung. Lediglich bei Risikofaktoren kann zusätzlich die Cholesterin und Nüchternblutzuckerbestimmung durchgeführt werden.

Erweiterung der Vorsorge mit individuelle Gesundheitsleistungen

Eine ausführlichere Gesundheitsuntersuchung und Intervallchecks bieten wir Ihnen eine Reihe von individuelle Gesundheitsleistungen an. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt auf diese Vorsorgeuntersuchungen an, er wird Sie hierzu individuell beraten und auf Ihre Bedürfnisse eingehen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/checkup.html

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