Einführung des eRezept zum 01.01.2024
Zum 01.01.2024 wurde in Deutschland das eRezept
verpflichtend eingeführt. Hierbei werden die Rezepte elektronisch hinterlegt und können
mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke eingelöst werden. Ein klassischer Papierausdruck erfolgt in diesem Fall
nicht mehr.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus technischen Gründen in Zukunft
nur noch dann Rezepte ausstellen und vorbereiten können, wenn
ihre
Gesundheitskarte bereits im Quartal eingelesen wurde. Wenn Sie Rezepte vor Ort in der Praxis ausstellen lassen, kann es
bis zu 30 Minuten dauern, bis Ihr
eRezept digital unterschrieben wurde und somit in der Apotheke eingelöst werden kann. Sie müssen zum Einlösen der Rezepte also ihre elektronische Gesundheitskarte
auch in der Apotheke einlesen lassen. Weitere Informationen finden Sie dazu im Folgenden:
Kassenärztliche Bundesvereinigung / eRezept
Patienteninformation der KBV